Aufgaben (Auszug)
- Genehmigung des Entwicklungsplans, des Organisationsplans und des Entwurfs der Leistungsvereinbarung der Universität sowie der Geschäftsordnung des Rektorats
- Wahl der Rektorin oder des Rektors aus dem Dreiervorschlag des Senats
- Wahl der Vizerektorinnen / der Vizerektoren aufgrund eines Vorschlags der Rektorin oder des Rektors und nach Stellungnahme des Senats
Zusammensetzung
- Zwei vom Senat gewählte Mitglieder
- Zwei von der Bundesregierung bestellte Mitglieder (gemäß § 5 Abs. 3 UWK-Gesetz wird eines dieser Mitglieder von der Niederösterreichischen Landesregierung vorgeschlagen)
- Ein von den ursprünglichen vier Mitgliedern des Universitätsrats einvernehmlich bestelltes fünftes Mitglied
Die Mitglieder des Universitätsrats dürfen keine Universitätsangehörigen gemäß §§ 125, 132 und 133 UG, keine Arbeitnehmer_innen der Universität und keine Mitarbeiter_innen des für die Angelegenheiten der Universitäten zuständigen Bundesministeriums sein.
Vorsitzende
Mag. Martina Höllbacher
Leiterin der Abteilung Wissenschaft und Forschung des Landes Niederösterreichs
Stellvertretender Vorsitzender
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Dr.h.c.mult. Martin Gerzabek
Institut für Bodenforschung an der Universität für Bodenkultur Wien
Mitglieder
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Dr.h.c.mult. Martin Gerzabek
Institut für Bodenforschung an der Universität für Bodenkultur Wien
Univ.-Prof. Dr. Alfred Gutschelhofer
Karl-Franzens-Universität Graz
Mag. Martina Höllbacher
Leiterin der Abteilung Wissenschaft und Forschung des Landes Niederösterreichs
Univ.-Prof. Dr. Gabriele Moser
Medizinische Universität Wien
Mag. Michaela Roither
Geschäftsführerin der Industriellenvereinigung Niederösterreich
KONTAKT
Mag. Martina Planer
Gremienmanagement - Senat