Aufgaben

Gemäß § 43 UG 2002 ist an jeder Universität eine Schiedskommission einzurichten. Zu ihren Aufgaben zählen die Vermittlung in Streitfällen von Angehörigen der Universität und die Entscheidung über Beschwerden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, beispielsweise wegen einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts durch die Entscheidung eines Universitätsorgans.

 

Zusammensetzung

Die Schiedskommission besteht aus sechs Mitgliedern, die keine Angehörigen der Universität sein müssen. Je ein männliches und ein weibliches Mitglied sind vom Senat, vom Universitätsrat und vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen für eine Funktionsperiode von zwei Jahren zu nominieren. Zwei der Mitglieder müssen rechtskundig sein.

Vorsitzender

Dr. Richard Simsalik

Stellvertretende Vorsitzende

Mag. Dr. Karin Neuwirth

Mitglieder

Mag. Dr. Paula Blasch

ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Brodil

Mag. Dr. Christopher Frank

Mag. Dr. Karin Neuwirth

Dr. Richard Simsalik

Mag. Susanne Sulzbacher

Ersatzmitglieder

ao. Univ.-Prof. Dr. Richard Gamauf

Mag. Dr. Simon Ortner

Mag. Dr. Alfred Popper

Univ.-Prof. Dr. Sieglinde Rosenberger

Mag. Barbara Schaffer

Dr. Brigitte Schigl, MSc

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