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     > Personal

sowie die Unterstützungsleistungen

     > Inclusive Mobility Kit

     > Studierende mit geringeren Chancen

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Austauschstudierende und -praktikant_innen

Das EU-Programm Erasmus+ fördert die Mobilität von Studierenden sowohl in Form von Auslandsstudienaufenthalten, von Auslandspraktika, als auch von Blended Mobility und Kurzzeitmobilität innerhalb der europäischen Programmländer (EU-Mitgliedstaaten sowie Liechtenstein, Nord-Mazedonien, Serbien, Norwegen, Island und Türkei). In einzelnen Fällen kann die Mobilität auch weltweit gefördert werden. Auslandsstudienaufenthalte können nur an Partner_innenuniversitäten durchgeführt werden.

Für Erasmus+ bewerben können sich Studierende in Weiterbildungsstudien, die zu einem Bachelor- oder Master-Grad (180 bzw. 120 ECTS-Credits) führen. Studierende in Certificate Programs, Academic Expert Programs und Micro-Credential Programs (Seminare/Module) sowie in anderen Weiterbildungsstudien mit niedrigerem Arbeitspensum sind laut Erasmus+ Richtlinien nicht förderbar.

PhD Studierende ohne Anstellungsverhältnis können sich für Erasmus+ Kurzzeitmobilitäten bewerben (die verpflichtende virtuelle Komponente entfällt für PhD Mobilitäten). Angestellte PhD Studierende werden grundsätzlich als Personal gefördert.

Liste Partner_innenuniversitäten

 

Als Erasmus+ Student_in werden Ihnen an der aufnehmenden Institution die Studiengebühren erlassen. Die Lehrgangsbeiträge an der Universität für Weiterbildung müssen jedoch weiterhin bezahlt werden. Des Weiteren erhalten Erasmus+ Studierende finanzielle Unterstützung für die Zeit ihres Auslandsaufenthaltes.

Die Möglichkeiten einer Erasmus+ Mobilität für Studierende im Erasmus+ Programm beinhalten:

  • Studienaufenthalt
  • Studienaufenthalt kombiniert mit einem kurzen Praktikum
  • Praktikum
  • Graduiertenpraktikum
  • Blended Mobility (gilt für alle Studien- und Praktikumsaufenthalte und beschreibt eine Kombination aus physischem Aufenthalt und einer virtuellen Komponente)
  • Kurzzeitmobilität mit virtueller Komponente für berufsbegleitende Studierende, die aufgrund des Berufs keine Langzeitmobilität in Anspruch nehmen können
  • Teilnahme an einem Blended intensive programme

Fördersätze 2022

Fördersätze 2023

Tipp: Erasmus+ Studierende erhalten für umweltfreundliche Mobilitätsarten und zusätzlich zu der regulären Förderung eine einmalige Pauschale von 50 Euro pro Teilnehmer_in.
Erasmus+ Studierende, die betreuungspflichtige Kinder haben, die an den Studien-/Praktikumsort mitgenommen werden, sowie jene mit Behinderung oder chronischen Krankheiten erhalten zusätzliche Fördermittel, die im Servicecenter für Internationale Beziehungen beantragt werden können.

Erasmus+ Studienaufenthalte dauern mindestens fünf Tage und maximal zwölf ganze Monate. Bei Aufenthalten unter zwei Monaten ergänzt ein virtuelles Pflichtelement den Kurzaufenthalt. Die Studienzeit und die an der ausländischen Partner_innenuniversität zu erbringenden Studienleistungen werden vorab gemeinsam mit der Lehrgangsleitung an der Universität für Weiterbildung Krems im Learning Agreement festgelegt, per Feststellungsbescheid vorab anerkannt und nach Ihrer Rückkehr für Ihr Studium an der Universität angerechnet.

Tipp: Ein Erasmus+ Studienaufenthalt kann des Weiteren mit einem kurzen Praktikum kombiniert werden.

Für eine Erasmus+ Bewerbung benötigen Sie:

  • Erasmus+ Datenblatt (erhältlich auf Anfrage im Servicecenter für Internationale Beziehungen)
  • Ausgefülltes und gezeichnetes Learning Agreement (Entweder als Online Learning Agreement oder in Papierform. Vorlage erhältlich auf Anfrage im Servicecenter für Internationale Beziehungen)
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Sammelzeugnis
  • Ev. Sprachnachweis
  • Foto

Spezifische Bewerbungsunterlagen entnehmen Sie bitte der Homepage Ihrer gewünschten Partner_innenuniversität.

Bewerbungen für das folgende Wintersemester sind bis 01. Mai und Bewerbungen für das folgende Sommersemester bis 01. November mittels Kontaktaufnahme mit dem Servicecenter für Internationale Beziehungen möglich. Die Bewerbungsfristen der Partner_innenuniversitäten können davon abweichen.

Erasmus+ Praktika können während des Studiums, aber auch innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss absolviert werden, wenn die finanzielle Förderung bereits während des Studiums/vor Studienabschluss beantragt wird. Erasmus+ Praktikums-Aufenthalte dauern mindestens fünf Tage und maximal zwölf Monate. Bei Aufenthalten unter zwei Monaten ergänzt ein virtuelles Pflichtelement den Kurzaufenthalt. Praktika nach dem Studienabschluss können nur bis zwölf Monate nach Abschluss gefördert werden.

Praktikumsstellen werden von den Studierenden selbst gesucht. Bei erfolgreicher Zusage eines Praktikumsplatzes kann über das Servicecenter für Internationale Beziehungen um Erasmus+ Fördergeld angesucht werden.

Erasmus+ Fördergelder können bis zu 6 Wochen vor Beginn des Praktikums beantragt werden. Folgende Unterlagen werden für eine erfolgreiche Antragstellung benötigt:

  • Datenblatt (erhältlich auf Anfrage im Servicecenter für Internationale Beziehungen)
  • Learning Agreement for Traineeships (erhältlich auf Anfrage im Servicecenter für Internationale Beziehungen)

Jeglicher Studien- und Praktikumsaufenthalt kann auch als Blended Mobility (Kombination aus physischer Mobilität mit mindestens zwei Monaten physischer Aufenthaltsdauer und einer virtuellen Komponente) durchgeführt werden.

Studierende der Universität für Weiterbildung Krems können außerdem aufgrund ihrer Berufs­tätigkeit neben dem Studium eine Kurzzeitmobilität (Studien- oder Praktikumszweck) kombiniert mit einer virtuellen Komponente als Studienaufenthalt antreten, wenn durch die Berufstätigkeit keine Langzeitmobilität möglich ist. Die physische Aufenthaltsdauer einer Kurzzeitmobilität dauert mindestens fünf und maximal dreißig Tage. Der Mindestumfang für die Förderung dieser kombinierten Mobilität beträgt 3 ECTS.

Tipp: Erasmus+ beinhaltet zwölf förderfähige Monate pro Studienzyklus (Master, PhD), welche frei auf Studienaufenthalte und Praktika oder eine Mischung davon aufgeteilt werden können. Graduiertenpraktika werden dem vorangehenden Studienzyklus zugeordnet und deren Erasmus+ Förderung muss vor Studienabschluss beantragt werden.

Unterstützung und Beratung: individuelle (Tele-)Beratung auf Anfrage. Sie erreichen uns unter international@donau-uni.ac.at.

Personal

Erasmus+ Lehr- oder Fortbildungsreisen sind Dienstreisen, für die als Rechtsgrundlage die Reise­gebührenvorschrift des Bundes gilt. Alle an der Universität für Weiterbildung Krems angestellten Mitarbeiter_innen können sich für Erasmus+ Förderung für Auslandsaufenthalte zu Lehrzwecken an Partner_innenuniversitäten, zu Fortbildungszwecken und zu gemischten Aufenthalten zu Lehr- und Fortbildungszwecken bewerben. Aufenthalte zu Fortbildungszwecken benötigen kein Kooperations­abkommen als Grundlage und können an jeglichen Universitäten, Bildungseinrichtungen oder Organisationen innerhalb der europäischen Programmländer (EU-Mitgliedstaaten sowie Liechtenstein, Nord-Mazedonien, Serbien, Norwegen, Island und Türkei) absolviert werden. In einzelnen Fällen kann die Mobilität auch weltweit gefördert werden. Eine Mobilität muss mindestens zwei (Programm­länder) bzw. fünf (Partner_innenländer) aufeinanderfolgende Tage dauern und darf eine Länge von zwei Monaten nicht überschreiten. Während einer Mobilität zu Lehrzwecken muss die mobile Person mindestens acht Stunden pro Woche unterrichten (diese Mindestanforderung gilt auch bei Mobilitäten unter einer Woche). Ausschließliche Reisetage bleiben bei der Berechnung der Mindestaufenthalte unberücksichtigt.

Liste Partner_innenuniversitäten

Möglichkeiten der Mobilität für Hochschulpersonal im Erasmus+ Programm beinhalten:

  • Lehraufenthalte (für internes Personal sowie für incoming Mitarbeiter_innen von Unternehmen aus dem Ausland)
  • Fortbildungsaufenthalte (für internes Personal)
  • Kombinierte Aufenthalte: Lehre und Fortbildung
  • Blended Mobility (Kombination aus physischem Aufenthalt mit einer virtuellen Komponente)
  • Blended Intensive Programms

Tipp: Aufenthalte dürfen nicht im Land des Wohnsitzes stattfinden.

Wir bitten Sie, Ihre Mobilitätsanliegen zunächst mit Ihrer Führungskraft abzuklären. Anschließend erhalten Sie, idealerweise vier Wochen vor der beabsichtigten Auslandsdienstreise, im Servicecenter für Internationale Beziehungen alle für Erasmus+ notwendigen Antragsformulare. Um Ihre Mobilität über Erasmus+ fördern zu können, benötigen wir ein schriftliches Einladungsschreiben der aufnehmenden Institution/Organisation (eine E-Mail der Partner_innen ist ausreichend).

Das Auswahlverfahren wird vom Servicecenter für Internationale Beziehungen nach den Erasmus+ Zielsetzungen und Prioritäten abgewickelt. Diese lauten: Inklusion und Diversität, Digitaler Wandel, Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels, Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement.

Am Ende Ihrer Mobilität lassen Sie sich von der empfangenden Institution/Organisation eine Confirmation of Stay (Vorlage erhältlich im Servicecenter für Internationale Beziehungen) ausstellen, die Ihre Anwesenheit bestätigt.

Folgende Dokumente erhalten Sie im Servicecenter für Internationale Beziehungen:

  • Mobility Agreement for Teaching/Training
  • Grant Agreement
  • Vorlage Confirmation of Stay

Jeglicher Lehr- und Fortbildungsaufenthalt kann auch als Blended Mobility (Kombination aus physischer Mobilität – mindestens zwei aufeinanderfolgende Tage in Programmländern bzw. fünf aufeinanderfolgende Tage in Partner_innenländern – und einer virtuellen Komponente) durchgeführt werden.

Achtung: Ein Zuschuss über Erasmus+ ist nur bei absolvierten Lehr- oder Fortbildungsreisen möglich. Sollten Sie die Reise nicht antreten können, müssen alle damit verbundenen Kosten vom Department getragen werden.

Tipp: Für eine Lehrmobilität muss ein Kooperationsabkommen mit der aufnehmenden Institution vorliegen.

Einen Überblick über die Partner_innenuniversitäten und Informationen zu weiteren Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte erhalten Sie im Servicecenter für Internationale Beziehungen (international@donau-uni.ac.at).

Unterstützung und Beratung: individuelle (Tele-)Beratung auf Anfrage. Sie erreichen uns unter international@donau-uni.ac.at.

Inclusive Mobility Kit

Steht im Rahmen des Studiums oder der Arbeit an der Universität für Weiterbildung Krems ein Auslandsaufenthalt an, gelten die Prinzipien der Inklusion und Diversität. Darunter verstehen wir, dass angemessene Bedingungen für das Lernen, die Fortbildung oder die temporäre Arbeit im Ausland für alle interessierten Personen gewährleistet werden, indem auf ihre unterschiedlichen Bedürfnisse eingegangen wird.

Das Inclusive Mobility Kit soll diesen Aspekt ergänzen. Insbesondere unterrepräsentierten oder benachteiligten Personengruppen sowie Personen mit geringeren Chancen soll der Zugang zu Unterstützungsleistungen und Förderungen vermittelt werden. Details erhalten Sie auf Anfrage unter international@donau-uni.ac.at.  

Studierende mit geringeren Chancen

Folgende Studierende mit geringeren Chancen können ein Top-up beantragen

  • Studierende und kürzlich Graduierte mit einer Behinderung
  • Studierende und kürzliche Graduierte mit einer chronischen Krankheit (physisch oder psychisch), wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland)
  • Studierende und kürzlich Graduierte mit Kindern, die das Kind bzw. die Kinder auf den Erasmus+ Aufenthalt mitnehmen

Außerdem haben folgende Studierende Anspruch auf das Top-up für geringere Chancen

  • Incoming-Studierende aus der Ukraine

 

Zusätzliche Inklusionsunterstützung kann von folgenden Personen beantragt werden

  • Studierende, die zu den definierten Teilnehmenden mit geringeren Chancen mit oder ohne Top-up gehören, sofern sie zusätzliche Kosten nachweisen können
  • Studierende, die nicht zu den aufgelisteten Teilnehmenden mit geringeren Chancen gehören, aber dennoch nachweisen können, dass sie einen tatsächlichen Bedarf für zusätzliche finanzielle Unterstützung haben
  • Personal mit Behinderung
  • Personal mit chronischer Krankheit, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland)

Green Mobility Kit

Steht im Rahmen des Studiums oder der Arbeit an der Universität für Weiterbildung Krems ein Auslandsaufenthalt an, gilt an der Universität das Prinzip des verantwortungsvollen Reisens. Dieses Green Mobility Kit soll diesen Aspekt ergänzen und insbesondere die überwiegende Bahn- und Busnutzung für Dienstreisen bei unter 750 km Entfernung bei Auslandsaufenthalten unterstützen aber auch Werkzeuge anbieten, um die umweltschonendste Lösung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Konferenzen, Netzwerktreffen, Weiterbildungen, etc. zu finden. Ob und wie am besten gereist werden kann sowie wo es Förderungen und Beratungen an der Universität zu diesem Thema gibt, wird anhand eines Videos und einer Europakarte mit Green Cities gezeigt. Das langfristige Ziel ist die Sicherung umweltfreundlicher internationaler Reisen und die Verringerung des ökologischen Fußabdrucks der Reisenden.

Erasmus+ fördert außerdem umweltfreundliches Reisen mit Zuschüssen für Studierende und Personal. Details erhalten Sie auf Anfrage unter international@donau-uni.ac.at.  

EU LogoDieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

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