Im Oktober 2022 hat der Fachbeirat der Österreichischen UNESCO-Kommission die Aufnahme des Elements Weinviertler Kellerkultur in das Nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Österreich befürwortet. Univ.-Prof. Dr. phil. Dr. h. c. Dr. habil. rer. oec. Wolfgang Rohrbach, Honorarprofessor an der Universität für Weiterbildung Krems, hat dafür das Gutachten verfasst.
Die Weinviertler Kellerkultur entspricht dem Verständnis von lebendigen Praktiken, wie es im UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes dargelegt ist. Sie ist identitätsstiftend für die Gemeinschaft und Wiedererkennungsmerkmal für die betreffenden Regionen. Die sowohl innerfamiliär als auch im Rahmen des öffentlichen Lebens und in Vereinen erfolgende Weitergabe ist wichtiges Erfolgskriterium für die Erhaltung.
Was versteht man unter immateriellem Kulturerbe?
Das immaterielle Kulturerbe basiert auf dem „UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes“, das die internationale Staatengemeinschaft 2003 beschlossen hat. Österreich ist seit 2009 Vertragsstaat des Übereinkommens. In Ergänzung zur UNESCO-Welterbekonvention (1972) wird seit 2003 auch den vielfältigen gelebten Traditionen internationale Aufmerksamkeit geschenkt und unter dem Begriff „Immaterielles Kulturerbe“ weltweit von der UNESCO dokumentiert und geschützt.
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