22.10.2020

Dr. Stefanie Werinos-Sydow

Was tut sich gerade in der Welt der Drohnen?

Es gibt bereits einige sehr interessante neue Business-Ideen, die sich durch sämtliche Geschäftsfelder ziehen, die mit Hilfe von Drohnen verwirklicht werden und auch schon angeboten werden. So werden beispielsweise Drohnen neben der Film- und Fotografieszene bereits für die Inspektion von Industrieanlagen und anderen Bauwerken eingesetzt. Auch in der Landwirtschaft werden Beregnungsanlagen immer öfters mittels Drohnen überwacht, Netzbetreiber lassen ihre Stromleitungen mit der Drohne überwachen. Die Forstwirtschaft greift neuerdings beim Wildtierschutz auf Drohnen zurück und es gibt auch Überlegungen, Drohnen zukünftig für den Objektschutz einzusetzen. Sogar im Personentransport werden sich künftig Drohnen finden. Die Eröffnung neuer Business Ideen bringt natürlich auch Herausforderungen aus rechtlicher und technischer Sicht mit. So sind Drohnenflüge ohne direkte Sichtverbindung eigentlich nicht möglich. Aber erst kürzlich hat die Austro-Control eine Bewilligung für einen ersten Drohnenlangstreckenflug ohne Sichtverbindung zur Überprüfung einer Teilstrecke der 380-kV-Leitung erteilt. Man sieht hier sehr anschaulich, wie dynamisch dieses Rechtsgebiet derzeit ist.

 

Was ist Ihr persönlicher Zugang zum Thema Drohnen?

Ich bin davon überzeugt, dass wir erst am Anfang eines neuen Mobilitätszeitalters stehen, in welchem der Einsatz von Drohnen einen wesentlichen Faktor ausmachen wird. Umso wichtiger ist es, Bewusstsein zu schaffen, wie ein sorgsamer und rechtssicherer Umgang mit dem Drohnenbetrieb erfolgen soll. Dies auch um eine entsprechende Akzeptanz für einen breit gestreuten Einsatz von Drohnen zu schaffen. Gleichzeitig bin ich von den möglichen Einsatzbereichen von Drohnen begeistert und gehe davon aus, dass hier noch ein großes Potential an neuen Geschäftsmodellen schlummert. Dies alles kann sich aber nur unter der Voraussetzung eines geregelten und vernünftig regulierten Rechtsrahmen zum Einsatz von Drohnen entwickeln.

 

Was sind die Anforderungen an gewerbliche Betreiber von Drohnen und Drohnenpiloten?

Die bisher an die Betreiber und an die Drohnenpiloten gestellten Anforderungen werden durch die kürzlich erlassenen EU-Durchführungsverordnungen neu geregelt bzw. ausgedehnt. Da es sich hier um die wesentlichsten Grundvoraussetzungen für den Drohnenbetrieb handelt, wird selbstverständlich dieser Themenblock im Kurs behandelt.

 

Was kann man sich genau unter der Ausbildung "Drohnenseminar" vorstellen?

Aufgrund der wachsenden Beliebtheit und dem kontinuierlichen Anstieg an gewerblichen Drohneneinsätzen, brauchen Drohnenpiloten und Drohnenbetreiber heutzutage bereits ein fundiertes rechtliches Know-How.

Kernthema dieses Seminars  ist daher nicht die technische, sondern die rechtliche Komponente des Drohnenbetriebs. Die Teilnehmer erlernen, welche öffentlich-rechtlichen, zivilrechtlichen und strafrechtlichen Möglichkeiten, aber vor allem welche rechtlichen Grenzen bei den jeweiligen Drohneneinsätzen gegeben sind.

 

 Seit wann gibt es diese Ausbildung und warum ist diese gerade jetzt so wichtig?

Seit 2019 informiert das Kompetenzzentrum für Drohnenrecht bereits regelmäßig über die neuesten Entwicklungen im Drohnenrecht; dies in Form von Veranstaltungen oder regelmäßigen Blogbeiträgen, Interviews oder Stellungnahmen. Das Format wird von den Interessierten sehr gut angenommen, was uns natürlich freut.

Die Abhaltung dieser Ausbildungslehrveranstaltung findet in dieser Form nun zum ersten Mal statt. Aufgrund der Komplexität des Themas war die Abhaltung einer solchen Ausbildungslehrveranstaltung für uns aber jedenfalls der nächste logische Schritt. Ein rechtssicherer Drohnenbetrieb verlangt von den im Drohnenbetrieb involvierten Personen bzw Drohnenpiloten bereits nach der geltenden Rechtslage ein umfassendes Wissen ab; dies wird nach Umsetzung der neuen Regelungen nicht einfacher. Wir möchten helfen, hier den Überblick zu bewahren und mögliche Fallstricke aufzeigen. Umso mehr freuen wir uns auch, dass wir mit der Donauuniversität Krems einen Partner gefunden hat, der dieses innovative Rechtsthema aufgreift.

 

Was sind die Voraussetzungen und Kriterien, um den Kurs zu besuchen?

Der Kurs richtet sich an Personen, die bereits jetzt Drohnen in ihrem betrieblichen Alltag einsetzen. Der Kurs richtet sich auch an jene Personen, die den betrieblichen Einsatz von Drohnen erst planen.

Angesprochen sind sowohl die Betreiber als auch die Drohnenpiloten, aber auch sonstiges betriebliches Personal, dass künftig in Drohnenbetriebe involviert ist. Selbstverständlich können auch interessierte private Hobby-Drohnen-Begeisterte am Seminar teilnehmen, denn die rechtlichen Do’s und Don‘ts treffen jeden.

 

Was lernen die TeilnehmerInnen bzw. was ist der Zweck der Ausbildung?

Wesentliches Ziel des Kurses ist es den im Drohnenbetrieb involvierten Personen zu vermitteln, wie sie rechtssicher durch den „Drohnenalltag“ gelangen.

Dazu ist insbesondere die Schaffung eines Bewusstseins hinsichtlich der vielschichtigen rechtlichen Konsequenzen eines ungerechtfertigten Drohnenbetriebs erforderlich. Darauf aufbauend erarbeiten wir gemeinsam mit den Teilnehmern die Bedingungen und Grenzen, unter denen ein Drohnenbetrieb aus rechtlicher Sicht zulässig ist. Dies erfolgt nicht nur auf theoretischer Basis, sondern auch im Rahmen der Bearbeitung von Fällen.


CV Dr. Stefanie Werinos-Sydow

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