13.06.2017

Im Rahmen der Vortragsreihe „Recht & Gesellschaft“ des Departments für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen der Donau-Universität Krems behandelte Dr. Judith Knieper vom Sekretariat der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) am 30. Mai 2017 das Thema „Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren: Die Mauritius-Konvention“.

Die fehlende Transparenz in den Schiedsverfahren zwischen Investoren und Staaten wird schon länger diskutiert und nicht erst seit den Diskussionen über die Freihandelsverträge CETA oder TTIP, wie Judith Knieper von UNCITRAL bei ihrem Vortrag ausführte, bei dem sie die Entwicklung von Transparenzregeln für internationale Investitionsschutzschiedsverfahren darstellte. In den meisten bilateralen Investitionsschutz-Abkommen zwischen Staaten – und das sind derzeit über 3000 – erhalten ausländische Investoren die Möglichkeit, gegen Verletzungen von Schutzstandards durch Staaten direkt vor Schiedsgerichten vorzugehen.

Einer der Hauptkritikpunkte an diesen Schiedsverfahren war und ist die Vertraulichkeit dieser Verfahren – und damit die mangelnde Transparenz: Obwohl es um gesellschaftlich und öffentlich relevante Sachverhalte mit teilweise enormen politischen und finanziellen Auswirkungen für die betroffenen Staaten und deren Haushalte ging, wurde prinzipiell unter Ausschluss der Öffentlichkeit, in camera, verhandelt und entschieden.

Vertragswerk soll auch bisherige Abkommen erfassen

Aus diesem Grund hat UNCITRAL Transparenzstandards in Investor-Staat-Schiedsverfahren erarbeitet, die 2014 in Kraft getreten sind. Da diese aber nur für neue Verträge gelten, wurde ein weiteres Vertragswerk, die sogenannte Mauritius-Konvention, erarbeitet. Dieses Vertragswerk soll durch einen besonderen rechtlichen Mechanismus mit Zustimmung der betreffenden Staaten auch die bereits bestehenden über 3000 bilateralen Investitionsschutzabkommen erfassen. Die Mauritius-Konvention wird im Herbst 2017 in Kraft treten. Damit zeigt sich, so Judith Knieper, dass viele Staaten bereit sind, ihre geltenden Verträge diesen neuen Transparenzregeln zu unterwerfen.
Die Vortragsreihe Recht & Gesellschaft des Departments für Rechtswissenschaften und  Internationale Beziehungen versteht sich als Rahmen, um gesellschaftlich relevante Entwicklungen im Bereich der Rechtswissenschaft sowie aktuelle Forschungsprojekte aus dem In- und Ausland vorzustellen und diese mit ForscherInnen der Donau-Universität Krems zu diskutieren.

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