18.08.2016

Die neue GEFMA FMA 190 Richtlinie „Betreiberverantwortung im Facility Management“ stellt ein umfassendes Regelwerk dar: Die Kapitel 1 bis 3 enthalten Anwendungsbereich, normative Verweise, eine Gesamtauflistung relevanter Gesetze und Verordnungen, sowie Definitionen für rechtliche, technische und managementbezogene Begriffe. In den Kapiteln 4 bis 5 ist eine systematische Darstellung der Grundlagen der Aufgaben und Verantwortung des Betreibens im Facility Management enthalten. Für die in der Praxis tätigen Verantwortlichen stellen die Kapitel 6 bis 9 Darstellungen typischer Anwendungssituationen als Muster für die Planung konkreter Aufgaben dar.

In den Gesetzen und Bescheiden kommen die Begriffe „Betreiber“ und „Verantwortung“ nicht vor. In der Praxis sind den Verantwortlichen die möglichen Konsequenzen aus den Rechten und Pflichten des Betreibens meist nicht bekannt. Daher war es erforderlich, grundsätzliche Definitionen, Strukturen und Regeln des Betreibens aus den österreichischen Rechtsgrundlagen zu entwickeln und allgemein darzustellen.

Von einem Expertenteam unter der Leitung von Vis.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Helmut Floegl, Leiter des Zentrums für Immobilien- und Facility Management am Department für Bauen und Umwelt, wurde dieses neue Regelwerk im Rahmen einer vollständigen Überarbeitung der GEFMA FMA Richtlinie 190 geschaffen. Sie ist seit 01.07.2016 bei der Facility Management Austria (FMA) erhältlich.

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