Der Weg zur Psychotherapeut_in

Psychotherapeut_innen sind berechtigt, eine Behandlung von psychisch-bedingten Leidenszuständen oder Verhaltensstörungen unter Anwendung von wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden durchzuführen.

Die Ausübung dieses geschützten Berufes setzt die Absolvierung einer allgemeinen (Propädeutikum) und einer besonderen (psychotherapeutisches Fachspezifikum) theoretischen wie praktischen Ausbildung voraus. Die Ausbildung ist im derzeitigen Psychotherapiegesetz geregelt und wird demnächst reformiert mit Fokus auf Akademisierung.

Das Besondere an einem Psychotherapiestudium an der Universität für Weiterbildung Krems

  • Ausbildung an einer öffentlichen Universität
  • außerordentliches Bachelor- und Masterstudium der Psychotherapie mit doktoratsfähigem Abschluss
  • interdisziplinäre Ausrichtung & Diskurs durch drei fachspezifische Schwerpunkte – gemeinsame Ausrichtung statt dogmatische Schulentrennung
  • evidenzbasierte und gemeinsame Psychotherapieausbildung durch schulenübergreifend-stattfindende Kurse
  • praxisnahe Ausbildung mit Schauspielpatient_innen
  • berufsbegleitende Studienform

„Wir bieten eine wissenschaftlich fundierte Psychotherapieausbildung mit fachspezifisch-übergreifendem Austausch an.“

Studienleitung

Mag. Alexandra Koschier

Der Ausbildungsweg an der UWK

Die Ausbildung zur_zum Psychotherapeut_in startet mit Wintersemester 2024/25 als Bachelor- und Masterstudium der Weiterbildung.

Es gelten die Zulassungsvoraussetzungen des Universitäts- und Psychotherapiegesetzes in der derzeit gültigen Fassung.

Bachelorstudium

Voraussetzung:

  • allgemeine Universitätsreife (Matura, Berufsreifeprüfung, Abitur)
  • mehrjährige facheinschlägige Berufserfahrung (mind. 2 Jahre + 1 Tag)
  • Erfüllung des § 10 Abs. 1 des Psychotherapiegesetzes, BGBl. Nr. 361/1990 i.d.g.F.
  • Absolvierung des Aufnahmeverfahrens

Masterstudium

Voraussetzung für das Masterstudium (fachspezifische Ausbildung) ab Wintersemester 2024/25:

  • Erfüllung des § 10 (2) des Psychotherapiegesetzes, BGBl, Nr. 361/1990 i.d.g.F. (entsprechende berufliche Vorbildung oder Bescheid des BMGF und Nachweis des psychotherapeutischen Propädeutikums)
  • mehrjährige facheinschlägige Berufserfahrung (mind. 2 Jahre + 1 Tag)
  • abgeschlossenes universitäres Studium:
    Psychotherapie, BSc (CE) oder
    Psychotherapie, BSc (CE) mit reduziertem Studienaufwand durch die Anerkennung eines bereits absolvierten psychotherapeutischen Propädeutikums an einer postsekundären Bildungseinrichtung. Das Verfassen der schriftlichen Abschlussarbeit (“Bachelorarbeit”) ist jedenfalls verpflichtend.
  • Absolvierung des Aufnahmeverfahrens

Entscheidung für eine fachspezifische Ausbildung:

Die Wahl für die fachspezifische Ausbildung (Verhaltenstherapie, Integrative Therapie, Existenzanalyse & Logotherapie) wird im zweiten Jahr des Bachelorstudiums getroffen (3.-4. Semester).

Was sollte für die Studienwahl beachtet werden?

Ich interessiere mich für das Bachelorstudium und habe mein Propädeutikum bereits abgeschlossen

Anerkennung von Leistungen

Wo finde ich eine Terminübersicht

Ich bringe keine allgemeine Universitätsreife mit, kann ich mich trotzdem bewerben

Ich bringe keine Berufserfahrung mit, kann ich mich trotzdem bewerben

Wie werden die Kurse organisiert?

Was heißt berufsgleitend?

Ist ein konsekutives Studium möglich?

Sie haben Fragen zum Studium?

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Studium in einem persönlichen Beratungsgespräch. Sie können auch unverbindlich unsere regelmäßigen Online-Infoveranstaltungen besuchen. Dort stellt die Studienleitung unser Studienprogramm vor und geht zusätzlich auf Ihre individuellen Fragen rund um diese Studien ein.

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