Der Weg zur Psychotherapeut_in

Psychotherapeut_innen sind berechtigt, eine Behandlung von psychisch-bedingten Leidenszuständen oder Verhaltensstörungen unter Anwendung von wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden durchzuführen.

Die Ausübung dieses geschützten Berufes setzt die Absolvierung einer allgemeinen (Propädeutikum) und einer besonderen (psychotherapeutisches Fachspezifikum) theoretischen wie praktischen Ausbildung voraus. Die Ausbildung ist im derzeitigen Psychotherapiegesetz geregelt und wird demnächst reformiert mit Fokus auf Akademisierung.

Das Besondere an einem Psychotherapiestudium an der Universität für Weiterbildung Krems

  • Ausbildung an einer öffentlichen Universität
  • außerordentliches Bachelor- und Masterstudium der Psychotherapie mit doktoratsfähigem Abschluss
  • interdisziplinäre Ausrichtung & Diskurs durch drei fachspezifische Schwerpunkte – gemeinsame Ausrichtung statt dogmatische Schulentrennung
  • evidenzbasierte und gemeinsame Psychotherapieausbildung durch schulenübergreifend-stattfindende Kurse
  • praxisnahe Ausbildung mit Schauspielpatient_innen
  • berufsbegleitende Studienform

„Wir bieten eine evidenzbasierte Psychotherapieausbildung mit fachspezifisch-übergreifendem Austausch an.“

Studiengangsleitung

Carina Dinhof, MSc

Der Ausbildungsweg an der UWK

Die Ausbildung zur_zum Psychotherapeut_in wird voraussichtlich ab Sommersemester 2024 als Bachelor- und Masterstudium der Weiterbildung angeboten.

Es gelten die Zulassungsvoraussetzungen des Universitäten- und Psychotherapiegesetzes in der derzeit gültigen Fassung.

Bachelorstudium

Voraussetzung:

  • allgemeine Universitätsreife (Matura, Berufsreifeprüfung, Abitur)
  • mehrjährige facheinschlägige Berufserfahrung (mind. 2 Jahre + 1 Tag)
  • Erfüllung des § 10 Abs. 1 des Psychotherapiegesetzes, BGBl. Nr. 361/1990 i.d.g.F.
  • Absolvierung des Aufnahmeverfahrens

Masterstudium

Voraussetzung für das Masterstudium (fachspezifische Ausbildung):

  • Erfüllung des § 10 (2) des Psychotherapiegesetzes, BGBl, Nr. 361/1990 i.d.g.F. (entsprechende berufliche Vorbildung oder Bescheid des BMGF und Nachweis des psychotherapeutischen Propädeutikums)
  • abgeschlossenes universitäres Studium auf mindestens Diplom-/Bachelor-Niveau (NRQ 6)
  • mehrjährige facheinschlägige Berufserfahrung (mind. 2 Jahre + 1 Tag)
  • Absolvierung von Modulen aus dem Psychotherapie, BSc (CE) je nach Vorstudium (siehe Curriculum – „Aufbaumodule“)
    • Teile der störungsspezifischen, fachspezifischen und wissenschaftlichen Grundausbildung sind bereits im Psychotherapie, BSc (CE) integriert, daher müssen diese nachgeholt werden (als Modulteilnahme, eine Inskription im Bachelorstudium ist nicht notwendig!)
  • Absolvierung des Aufnahmeverfahrens

Entscheidung für eine fachspezifische Ausbildung:

Die Wahl für die fachspezifische Ausbildung (Verhaltenstherapie, Integrative Therapie, Existenzanalyse & Logotherapie) wird im zweiten Jahr des Bachelorstudiums getroffen (3.-4. Semester).

Im Falle eines Quereinstiegs in das Masterstudium mit Absolvierung der Aufbaumodule muss diese Entscheidung vorab bei der Anmeldung getroffen werden.

Was sollte für die Studienwahl beachtet werden?

Wie werden die Kurse organisiert?

Was heißt berufsgleitend?

Ist ein konsekutives Studium möglich?

Sie haben Fragen zum Studium?

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Studium in einem persönlichen Beratungsgespräch. Sie können auch unverbindlich unsere regelmäßigen Online-Infoveranstaltungen besuchen. Dort stellt die Studienleitung unser Studienprogramm vor und geht zusätzlich auf Ihre individuellen Fragen rund um diese Studien ein.

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