Jiří Toman Zentrum für kulturelles Erbe und humanitäre Normen

Das Zentrum wurde 2023 an der Universität für Weiterbildung Krems eingerichtet und nach dem ehemaligen Mitarbeiter am Department für Bauen und Umwelt, Univ.-Prof. DDr. Jiří Toman (1938-2020), benannt.

Kernstück des Zentrums ist die wissenschaftliche Bibliothek von Jiří Toman, die er noch zu seinen Lebzeiten der Universität für Weiterbildung Krems vermachte. Die rund 4000 Bände bieten einen Querschnitt durch das Völkerrecht mit Schwerpunkten auf Kulturgüterschutz, Menschenrechte, Humanitätsrecht, Streitbeilegung und Recht der internationalen Organisationen. Weitere Bücher- und Archivschenkungen von Prof. Dr. Bernd von Droste zu Hülshoff (Gründungsdirektor des UNESCO-Welterbezentrums in Paris) und vom wissenschaftlichen Leiter des Jiří Toman-Zentrums über Welterbe und Recht ergänzen die umfangreiche Sammlung.

Foto des Schlussdokuments des Haager Abkommens zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
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UWK/Peter Strasser

Schlussdokument des Haager Abkommens zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, 14. Mai 1954

Die Tätigkeiten des Zentrums

Das Jiří Toman Zentrum forscht an den Schnittstellen zwischen der Erhaltung des kulturellen Erbes, der Menschenrechte, des humanitären Rechts und den Tätigkeiten internationaler Organisationen in einem globalen Kontext. Zu diesem Zweck erschließt das Zentrum die umfangreiche Bibliothek und die Archive von Jiří Toman und von den weiteren Donatoren und macht sie der Allgemeinheit zugänglich. Auch wenn das Zentrum selbst keine Lehrgänge anbietet, tragen deren Angehörige regelmäßig mit Vorlesungen, Vorträgen und durch die Betreuung von Master-Thesen zur Vermittlung und zum Austausch von Wissen und zum Diskurs über diese spannenden Themenbereiche bei.

Grafik zu Tätigkeiten des Zentrums
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UWK/Peter Strasser

„Universum des kulturellen Erbes“

Angewandte Forschung

Die Angehörigen des Zentrums sind seit Jahren im Department für Bauen und Umwelt mit Forschungsprojekten im Bereich des kulturellen Erbes und des Welterbemanagements tätig: Welterbeverträglichkeitsprüfungen (Heritage Impact Assessments) bei geplanten Eingriffen in Welterbestätten, Machbarkeitsprüfungen hinsichtlich des „erhöhten Schutzes“ nach dem zweiten Protokoll 1999 zum 1954 Haager Abkommen, und die Beratung bei der Erstellung von Management- und Gefahrenabwehrplänen für Kulturstätten. Die Arbeitserfahrung, die sie sich als ehemalige Angehörige bei internationalen Organisationen in den Bereichen: Kulturerbeschutz, Menschenrechte, good governance, Friedenserhaltung und nachhaltige Entwicklung aneignen konnten, unterstreicht die globale Ausrichtung des Zentrums.

 

Schematischer Ablauf einer Welterbeverträglichkeitsprüfung
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UWK/Peter Strasser

Schematischer Ablauf einer Welterbeverträglichkeitsprüfung

Professor Jiří Toman

Jiří Toman
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Donau-Universität Krems/Andrea Reischer

Univ.-Prof. Toman wurde 1938 in Prag geboren und promovierte in Rechtswissenschaften in Prag (1966) und in Politikwissenschaften in Genf (1981), daneben belegte er noch ein Studium am Hochschulinstitut für internationale Studien in Genf. 1969 trat er in das Henry Dunant Institut beim Internationalen Komitee des Roten Kreuzes in Genf als Forscher ein und durchlief dort eine Reihe von Leitungsfunktionen. Daneben arbeitete er als Gerichtsdolmetscher und als Lektor an verschiedenen Universitäten. Für viele Jahre diente er zudem als Berater der UNESCO und der UN-Organisation für Katastrophenhilfe (UNDRO). Als er 1998 als Direktor des Instituts den Ruhestand antrat, folgte er dem Ruf auf den Lehrstuhl für Völkerrecht an der Santa Clara Universität in Kalifornien, den er bis 2018 innehatte. Ab 2016 war er als Gastprofessor am Department für Bauen und Umwelt an der Universität für Weiterbildung Krems tätig. Im April 2020 starb er an den Folgen einer COVID-Erkrankung in Genf. Auf seinen Wunsch hin fand er auf dem Friedhof in Krems-Stein seine letzte Ruhestätte.

Professor Toman forschte, lehrte und publizierte über internationales Recht mit den Schwerpunkten Menschenrechte, Humanitätsrecht und internationale Beziehungen. Mit seinen Kommentaren über die 1954 Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten und über dessen zweite Zusatzprotokoll von 1999 schuf er Standardwerke über das internationale Kulturgüterschutzrecht. In diesen Publikationen wurden erstmals zwei fundamentale internationale Kulturerbeabkommen in einem breiten Kontext untersucht und kommentiert.

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