Termin

04.05.2023, 13:00

Zum Kalender hinzufügen
Ort

Seminarraum 2.4 und Live-Übertragung via Zoom


Das Rektorat lädt herzlich zur öffentlichen Antrittsvorlesung von Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Dr. Peter Strasser, LL.M. ein.

Begrüßung
Rektor Mag. Friedrich Faulhammer

Vorstellung
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Oppl, MBA, Dekan der Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur

Antrittsvorlesung
Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Dr. Peter Strasser, LL.M., Universitätsprofessor für Welterbe und Kulturgüterschutz, Zentrum für Kulturgüterschutz

 

Das gemeinsame Erbe der Menschheit

Rechtsbegriff, Label oder gesellschaftliche Verantwortung?

Was haben der Meeresboden, der Mond und die Wachau gemeinsam? Sie gehören zum „gemeinsamen Erbe der Menschheit“ – ein Begriff, der in den letzten 60 Jahren in unterschiedlichen Kontexten interpretiert wird und auch als Begriff in das internationale Recht Eingang fand. Eine spezielle Ausformung dieses gemeinsamen Erbes bezieht sich auf das Kultur- und Naturerbe, das als „UNESCO Welterbe“ große Bekanntheit erlangte. Die Welterbekonvention aus dem Jahre 1972 verlieh nicht nur der UNESCO, sondern auch dem Kulturgüter- und Naturschutz sowie der internationalen Zusammenarbeit eine unerwartet große Popularität.

Der Weg zu einem gemeinsam getragenen Kultur- und Naturerbe auf globaler Ebene verlief nicht linear: Versuche nach einer Kodifikation des (auch internationalen) Denkmalschutzes harrten jahrzehntelang in Schubladen. Obwohl das Gebot der Verschonung des Kulturguts bei bewaffneten Konflikten seit rund 120 Jahren internationales Recht darstellt, fügten Weltkriege, die Nachkriegswirren und Restitutionsbestimmungen in Friedensverträgen dem Kulturgut gewaltige Schäden zu. Beispiele wie das Haager Abkommen von 1954 nach dem Zweiten Weltkrieg und das 2. Zusatzprotokoll 1999 nach den Balkankriegen lehren, dass Initiativen zum Schutz des Kulturguts erst nach traumatischen Ereignissen umgesetzt werden. Neueste Entwicklungen im Rahmen der globalen Verantwortung für das kulturelle Erbe, wie z.B. die internationale Strafgerichtsbarkeit, lassen die Hoffnung nicht schwinden, dass auch die nächsten Generationen sich am gemeinsamen Kultur- und Naturerbe der Menschheit erfreuen können.

Die Vorlesung bietet einen Überblick über die Schutzbemühungen des gemeinsamen Kulturerbes der Welt.

 

"Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Veranstaltung und Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung."

Zum Anfang der Seite