13.01.2021

Kernthesen

Peter Parycek hob in seinem Beitrag besonders hervor, dass nicht eine registerübergreifende Identifikationsnummer, sondern bereits der Zugang zu den Registern allein die Möglichkeit zur Profilbildung eröffne. Denn in unserer datenreichen Zeit genügten bereits wenige Datenfelder, um Personen in verschiedenen Registern mit hoher Sicherheit wiederzufinden.

Vielmehr sei es die einzigartige dezentrale Datenhaltung in Deutschland, die das umfassende Zusammenführen von Daten zu einem Persönlichkeitsprofil verhindere. Dieses Architekturprinzip gelte es für mehr Datensicherheit und -schutz zu stärken: Einerseits durch die Ex-Ante-Prüfung des Zugangs zu den Daten durch die Intermediäre des sogenannten 4-Corner-Modell. Andererseits durch die Ex-Post-Kontrolle von Datenübermittlungen, wie sie das geplante Datencockpit allen Bürger:innen ermögliche.

Andere Architekturen seien theoretisch denkbar, liefen durch ihre Komplexität und Umbaubedarfe der bestehenden Registerstrukturen jedoch Gefahr, die historische Chance der Registermodernisierung zu verschleppen. Dabei sei eine harmonisierte Registerlandschaft Schlüsselelement einer digitalen Verwaltung, zur Erfüllung europäischer Vorgaben wie auch zum Vorteil von Bürger:innen und Wirtschaft. Dabei betonte Peter Parycek auch die potenziellen Teilhabeeffekte proaktiven, registergestützten Verwaltungshandelns, um die zum Teil bei unter 50 Prozent liegende Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu verbessern.

 

Zum Nachschauen und -lesen

Die schriftliche Stellungnahme, die in Zusammenarbeit mit Anna-Sophie Novak und Verena Huber der Donau-Universität Krems und Simon Hunt und Basanta Thapa des Kompetenzzentrums Öffentliche IT entstand, führt die angesprochenen Punkte weiter aus. Das Gutachten »Analyse der rechtlich-technischen Gesamtarchitektur des Entwurfs des Registermodernisierungsgesetzes« ist hier abrufbar oder steht Ihnen im Anschluss zum Download zur Verfügung.

Alle Dokumente zur Debatte im deutschen Ausschuss inklusive der Stellungnahmen der weiteren Sachverständigen werden im Archiv des Ausschusses vorgehalten.

Die gesamte Anhörung ist im eingebetteten Video nachzuschauen. Peter Parycek spricht ab Minute 27:00 sowie ab 1:30:00.


Analyse der rechtlich-technischen Gesamtarchitektur des Entwurfs des Registermodernisierungsgesetzes

Sprecher

Zum Anfang der Seite